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Hundehalterhaftpflichtversicherung in Bremen: Pflicht & Kosten

Hundehalterhaftpflichtversicherung in BremenWer in Bremen einen Hund hält, kommt an einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht mehr vorbei. Seit dem 10. Juli 2025 schreibt das neue Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) die Versicherung für ausnahmslos jeden Hund vor, unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht. Dieser Ratgeber erklärt, welche Vorgaben gelten, mit welchen Kosten Halter rechnen müssen und worauf es bei der Wahl des passenden Tarifs ankommt.

Warum die Hundehalterhaftpflichtversicherung in Bremen Pflicht ist

Die Bremische Bürgerschaft hat das neue Hundegesetz am 24. Juni 2025 beschlossen, es ist bereits am 10. Juli 2025 in Kraft getreten. Auslöser war unter anderem ein schwerer Beißvorfall, bei dem ein Kind erheblich verletzt wurde. Mit der Reform gehört Bremen seither zu den Bundesländern mit einer allgemeinen Versicherungspflicht für Hunde, ähnlich wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zuvor galt in Bremen die Pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde und sogenannte Listenhunde.

Nach Paragraf 6 BremHundeG muss die Hundehalterhaftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden bieten. Die Versicherung muss ab Beginn der Hundehaltung bestehen, also bereits am Tag der Anschaffung oder Übernahme des Tieres. Erst zum 1. Juli 2026 tritt eine weitere, gesondert terminierte Vorschrift des Gesetzes in Kraft: Für neue Hundehalter ist ab diesem Stichtag grundsätzlich ein Sachkundenachweis, umgangssprachlich Hundeführerschein genannt, erforderlich. Wer seinen Hund bereits vor diesem Stichtag gehalten hat, ist von der Prüfung in der Regel ausgenommen, für Halter gefährlicher Hunde gelten gesonderte Übergangsregeln.

Gesetzliche Mindestdeckung in Bremen (§ 6 BremHundeG) 500.000 € Personenschäden 250.000 € Sachschäden Empfehlung: Viele Tarife bieten deutlich höhere Deckungssummen bis 15 Millionen Euro

Die Ortspolizeibehörde beziehungsweise das Stadtamt kann den Nachweis der Hundehalterhaftpflichtversicherung jederzeit verlangen, etwa bei einer Kontrolle oder im Rahmen der Anmeldung des Hundes. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz erwischt wird, riskiert ein Bußgeld. Nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Hundehalter ohnehin unbegrenzt und verschuldensunabhängig für Schäden, die ihr Tier verursacht. Ohne Versicherung trägt der Halter im Ernstfall sämtliche Kosten aus dem eigenen Vermögen.

Kosten und Leistungen im Überblick

Die Beiträge für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung in Bremen bewegen sich je nach Tarif, Hunderasse und gewählter Deckungssumme meist zwischen 5 und 15 Euro im Monat. Für als gefährlich eingestufte Hunde, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier oder Staffordshire Bullterrier, verlangen viele Anbieter einen Zuschlag, da das Schadensrisiko höher eingeschätzt wird. Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag zusätzlich senken, wirkt sich im Schadensfall jedoch auf die Erstattung aus.

Eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen- und Sachschäden ab, sondern übernimmt auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls bis zum Gerichtsprozess. Sinnvoll sind zudem Bausteine für Mietsachschäden, etwa wenn der Hund in einer Ferienwohnung etwas beschädigt, sowie die Mitversicherung von Personen, die den Hund gelegentlich betreuen oder ausführen. Wer mit dem Hund ins Ausland reist, sollte auf einen Auslandsschutz für mehrere Monate achten.

Expertentipp: Achten Sie nicht nur auf den Monatsbeitrag, sondern vor allem auf die Deckungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden reicht bei schweren Verletzungen mit lebenslangen Folgekosten oft nicht aus. Tarife mit 5 bis 15 Millionen Euro Deckungssumme kosten meist nur wenig mehr im Monat, bieten aber einen deutlich robusteren Schutz.

Tipps zur Auswahl der passenden Tarife

Bei der Suche nach der passenden Hundehalterhaftpflichtversicherung lohnt sich ein genauer Vergleich mehrerer Anbieter, da sich Leistungsumfang und Preis teils deutlich unterscheiden. Wichtig ist außerdem, dass der gewählte Tarif die gesetzlichen Mindestvorgaben aus dem BremHundeG zuverlässig erfüllt und die Versicherungsbescheinigung im praktischen Scheckkartenformat oder digital verfügbar ist, damit sie bei einer Kontrolle sofort vorgezeigt werden kann.

Top 5 Auswahlkriterien für die Hundehaftpflicht in Bremen
Kriterium Worauf zu achten ist
Deckungssumme Deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung von 500.000 € / 250.000 €
Mietsachschäden Wichtig bei Reisen und Ferienwohnungen
Fremdhüter-Klausel Schutz auch, wenn Freunde oder Familie den Hund ausführen
Selbstbeteiligung Niedrige oder keine Selbstbeteiligung im Schadensfall
Auslandsschutz Geltungsdauer und -gebiet bei Reisen prüfen
Expertentipp: Schließen Sie die Hundehalterhaftpflichtversicherung idealerweise schon vor dem Einzug des Welpen oder Zweithundes ab. So besteht von Tag eins an voller Versicherungsschutz, und Sie vermeiden eine ungewollte Deckungslücke direkt zu Beginn der Hundehaltung.

Ablauf: Versicherung abschließen und nachweisen

Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in Bremen unkompliziert und meist online in wenigen Minuten möglich. Nach der Anmeldung des Hundes bei der Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven, die zugleich für die Hundesteuer relevant ist, sollte die Versicherungsbescheinigung griffbereit sein. Halter von als gefährlich eingestuften Hunden benötigen zusätzlich eine behördliche Erlaubnis, für die der Versicherungsnachweis ebenfalls Voraussetzung ist.

Wer seinen Hund bereits länger hält und bislang keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte dies zeitnah nachholen, da die neue Rechtslage seit dem 10. Juli 2025 keine Ausnahmen mehr für unauffällige oder kleine Hunde vorsieht. Für Neu-Halter kommt ab dem 1. Juli 2026 zusätzlich der Sachkundenachweis hinzu. Wer in den vergangenen zehn Jahren bereits mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten und die theoretische Prüfung bestanden hat, ist von dieser Pflicht befreit. Ein regelmäßiger Blick auf die aktuellen Bestimmungen der Stadtgemeinde Bremen lohnt sich, da sich Details zur Hundehalterhaftpflichtversicherung und zu den Übergangsfristen weiterentwickeln können.

Häufig gestellte Fragen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung in Bremen

Ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung in Bremen für jeden Hund Pflicht?

Ja. Seit dem 10. Juli 2025 gilt in Bremen eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht. Zuvor galt die Pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde.

Welche Mindestdeckungssumme muss die Versicherung in Bremen bieten?

Das BremHundeG schreibt mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden vor. Experten empfehlen jedoch häufig höhere Deckungssummen, um auch schwere Schadensfälle abzusichern.

Was passiert, wenn ich keine Hundehalterhaftpflichtversicherung nachweisen kann?

Bei einer Kontrolle durch Ordnungsamt oder Polizei drohen Bußgelder. Zudem haften Halter ohne Versicherung nach § 833 BGB unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht.

Brauche ich neben der Versicherung auch einen Hundeführerschein?

Für Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund in Bremen halten, ist grundsätzlich ein Sachkundenachweis erforderlich. Wer den Hund bereits vorher hielt oder in den letzten zehn Jahren ausreichend Erfahrung nachweisen kann, ist meist befreit.

Quellenverzeichnis

Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben rund um die Hundehaltung und Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet das offizielle Portal der Freien Hansestadt Bremen: bremen.de.

Stand der Informationen: August 2026